In Wien sind mit Gas betriebene Heizthermen nach wie vor verbreitet. Eine Heiztherme muss gepflegt werden, um sicher und so umweltschonend wie möglich betrieben werden zu können. Empfohlen wird, die Heiztherme einmal jährlich vom Installateur warten zu lassen. Die Thermenwartung dient der eigenen Sicherheit und der Umwelt. Eine gut gewartete Therme bringt laut Information der Landesinnung der Wiener Rauchfangkehrer eine Heizkostenersparnis von ca. 10%.
In Mietwohnungen ist die Thermenwartung Mietersache. Ist die Heiztherme schadhaft, muss sie aber (zumindest, wenn auf das Mietverhältnis das Mietrechtsgesetz anwendbar ist) der Vermieter auf seine Kosten reparieren oder tauschen lassen.
Der Rauchfangkehrer führt jährlich die Hauptkehrung und je nach Größe der Therme die Abgasmessung in regelmäßigen Intervallen durch. Normale Haushaltsthermen haben eine Nennwärmeleistung bis 26 kW und das Intervall für die Abgasmessung beträgt 4 Jahre.
Intervalle für Abgasmessungen in Wien:
Geräte mit Nennwärmeleistung unter 26 kW – alle 4 Jahre
Geräte mit Nennwärmeleistung ab 26 kW bis unter 50 kW – alle 2 Jahre
Geräte mit Nennwärmeleistung ab 50 kW – jährlich
Die Abgasmessung ist für Wien im „Gesetz über das Inverkehrbringen und den Betrieb von Heizungs- und Klimaanlagen in Wien“ (oder „Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015“) landesgesetzlich vorgeschrieben. In den Bundesländern gibt es sinngemäße, im Einzelnen abweichende Landesgesetze.
Werden die Abgasgrenzwerte eingehalten, erhält die Heiztherme eine „Prüfplakette“ zur Bescheinigung. Die Kosten für die Abgasmessung sind durch Verordnung der Wiener Landesregierung mit dem klingenden Namen „Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2023“ geregelt und betragen für eine einfache Überprüfung derzeit EUR 62,20.