Aus Sicherheitsgründen wurden alle drei Konzerte von Taylor Swift in Wien kurzfristig abgesagt, nachdem ein offenbar geplanter Terroranschlag bekannt geworden war. Der Veranstalter erklärte, die vollständigen Ticketpreise binnen 10 Tagen automatisch auf jenes Zahlungsmittel rückzuvergüten, mit dem sie gekauft wurden. Hier müssen „Swifties“ nichts aktiv veranlassen.
Für darüber hinaus entstandene Reisekosten oder Hotelkosten gilt diese Rückerstattung durch den Veranstalter aber nicht. „Swifties“, die extra zum Konzert angereist sind, wenden sich bezüglich Stornierung oder Rückerstattung direkt an den Vertragspartner ihrer Buchung (entweder an den Reiseveranstalter oder an das individuell gebuchte Hotel sowie das Beförderungsunternehmen). Ob ein Anspruch besteht, ergibt sich aus den jeweiligen Buchungsunterlagen. Unter Umständen wird eine individuelle Kulanzlösung mit dem Vertragspartner gefunden. ÖBB, Westbahn und AUA kündigten beispielsweise bereits ihre Bereitschaft zu einvernehmlichen Lösungen an. Auf eine Kulanzlösung besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Derzeit ist noch ungeklärt, ob und von wem strafbare Handlungen begangen wurden. Ob mutmaßliche Täter für die zivilrechtlichen Folgen allfälliger Straftaten haften, haben die Gerichte im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Im aktuellen Fall hätten beispielsweise der Konzertveranstalter (oder dessen Versicherung) oder „Swifties“, die nicht kostenlos stornieren konnten, ihre Ansprüche auf Schadenersatz direkt gegen mutmaßliche Täter aktiv gerichtlich geltend zu machen. Das geht grundsätzlich entweder im Wege der Privatbeteiligung in einem allfälligen Strafverfahren oder durch Klage im Zivilrechtsweg. In jedem Fall ist es empfehlenswert, vorab Rechtsberatung einzuholen und die Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Die mutmaßlichen Täter strafbarer Handlungen neben den strafrechtlichen Folgen auch mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen ihres Tuns zu konfrontieren, wäre ein wichtiges Signal, um dem Terror eine Grenze zu setzen.
Schadenersatzrecht ist allgemein eine komplizierte Sache, was in einem Rechtsstaat wie Österreich niemanden daran hindern soll, sich einen erlittenen Schaden abgelten zu lassen.